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Gemeinderichtplan Gemeinderichtplan - Erläuterungsbericht Gemeinderichtplan - Massnahmenblätter Zonenplan Baulinienplan Bauordnung Balzers Merkblatt zu Artikel 11 der Bauordnung

Die Gemeinde Balzers wird hinsichtlich Gestaltung spezifischer Bauvorhaben - im Speziellen bezüglich Bauten in der Dorfkernzone sowie bei Ausnahmen innerhalb der Regelbauweise - von einem Gestaltungsgremium, bestehend aus Fachpersonen der Bereiche Architektur, Raumplanung und Landschaftsarchitektur, unterstützt. Weitere Informationen zur Gestaltung sind auf dem «Merkblatt Artikel 11 Bauordnung» ersichtlich.

 

Eine möglichst frühe Kontaktaufnahme mit der Gemeindebauverwaltung kann zu einem reibungsloseren Ablauf des Bewilligungsprozesses beitragen. Soll ein Vorhaben vom Gestaltungsgremium beurteilt werden, so bittet die Bauverwaltung um Zustellung der Unterlagen bis spätestens drei Wochen vor Sitzungstermin.

 

Gestaltungsgremium TätigkeitsbeschriebSitzungsliste Gestaltungsgremium 2025

Ortsbildinventar Baugesuch Informationen Amt für Hochbau und Raumplanung Einreichung Baugesuch - Formulare Privatpersonen Einreichung Baugesuch - eBaugesuch Gebühren Gemeinde für die Bearbeitung von Baugesuchen Gewässerabstandsplan Geodatenportal ÖREB Bauverordnung Baugesetz Brandschutzvorschriften

Das Amt für Tiebau und Geoinformationen, Abteilung Infrastruktur Bau ist für sämtliche Signale und Markierungen auf öffentlichen Strassen zuständig.

 

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Signalisationsbewilligung